Mit der Anmeldung in der Fahrschule beginnt Eure "Karriere" als Fahrzeugführer. Es besteht prinzipiell die Möglichkeit, sich ein halbes Jahr vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters (siehe FS-Klassen) anzumelden. Dabei solltet Ihr die Jahreszeit aber nicht ganz aus den Augen lassen: Wer z.B. am 10. Januar Geburtstag hat, wird wohl zu dieser Zeit kaum eine Praxisprüfung in einer Motorradklasse absolvieren können. Dieses Problem wird witterungsbedingt dann erst im Frühjahr zu klären sein.
Für die frühestmöglichste Absolvierung der Prüfungen gilt folgende Regel:
Theoretische Prüfung 3 Monate vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters
Praktische Prüfung 1 Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters
Absolvierung der Prüfungen zu einem früheren Zeitpunkt ist zwar prinzipiell möglich, finanziell aber durch behördliche Genehmigungen und spezielle Tauglichkeitsuntersuchungen sehr aufwändig. Außerdem wird der so erteilte Führerschein örtlich begrenzt.
Im Fahrschulbüro werden die erforderlichen Unterlagen erstellt, mit denen Ihr Euch dann in der örtlichen Zulassungsstelle anmelden könnt.
Paßbild (35x45 mm, biometrisch) versorgen
Kursteilnahme bzw. -anmeldung "1. Hilfe" (Achtung: Kurse vor 2016 werden in der Regel nicht mehr anerkannt)
Sehtest machen (Optiker, Gültigkeit 2 Jahre)
Einverständnis der Eltern einholen (wenn unter 18 Jahre)
Finanzierung klären
Gültigen Personalausweis oder Reisepaß versorgen (für Prüfungen)
Zurück
Weiter